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Stellungnahme · 11.09.2026

Stellungnahme zum DÖW-Beitrag vom Mai 2026

Wien,

Diese Erklärung dokumentiert unseren Stand vom 11. September 2026. Über die anschließend vorgenommenen Berichtigungen und unsere weiterhin bestehenden Einwendungen informieren wir in der Stellungnahme vom 25. September 2026.

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Kultur zu pflegen und zu teilen, gehört zum Auftrag unseres Vereins. Kulturell geprägte Hochzeitsfeiern, historische türkische Schriftzeichen und das jüngste Kulturfestival in unserem Nachbarland Ungarn stehen für unsere Geschichte, unsere Wurzeln und lebendige Traditionen.

Kontakte, Kooperationen, Austausch, gegenseitige Unterstützung, gemeinsame Projekte, Treffen und Abendessen gehören zum gesellschaftlichen Miteinander.

Kontakt ist keine institutionelle Zugehörigkeit. Kooperation ist keine Unterordnung. Teilnahme ist keine institutionelle Eingliederung.

Unsere kulturellen Aktivitäten dürfen nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden.

Ein Social-Media-Beitrag belegt eine Behauptung nicht schon deshalb, weil er als Quelle genannt wird. Sein Inhalt, seine zeitliche Einordnung und der tatsächliche Anlass müssen sorgfältig geprüft und korrekt wiedergegeben werden.

Ein konkreter Fehler:

Im DÖW-Beitrag werden Aufnahmen einer privaten, kulturell geprägten Hochzeitsfeier als eine vom ATZP ausgerichtete Feier zum türkischen Tag der Republik dargestellt. Damit wird der tatsächliche Anlass falsch wiedergegeben und eine private Hochzeit zur Vereinsveranstaltung umgedeutet.

Auch eine tatsächliche Feier zum Nationalfeiertag wäre für sich genommen kein Beleg für Extremismus. Es ist unser gutes Recht, einen Nationalfeiertag friedlich, mit Stolz und in Gemeinschaft zu feiern.

Wer den Anlass einer Veranstaltung falsch einordnet und daraus unbelegte Schlussfolgerungen zieht, muss sich Fragen zur Verlässlichkeit seiner Recherche und seiner Ergebnisse stellen lassen. Das wird dem Anspruch wissenschaftlicher Sorgfalt nicht gerecht.

Für die behauptete Zugehörigkeit oder Abhängigkeit unseres Vereins gegenüber anderen Institutionen oder Strukturen sehen wir in den angeführten Quellen keinen belastbaren Nachweis. Eine direkte Anfrage hätte zur Klärung beigetragen. Wir waren und sind bereit, alle hierfür relevanten rechtlichen Unterlagen vorzulegen und unsere Strukturen transparent darzulegen.

Der wissenschaftliche Anspruch einer Institution ist kein Freibrief für rufschädigende Zuschreibungen. Wissenschaftliche Analyse muss sich von Gerüchten und propagandistischen Deutungen unterscheiden. Ungeprüfte Zuschreibungen dürfen weder als gesicherte Erkenntnisse verbreitet noch als belastbare Quellen weiterverwendet werden.

Wir erwarten vom DÖW eine zeitnahe, öffentlich nachvollziehbare Korrektur der fehlerhaften Angaben und eine gründliche Überprüfung der daraus gezogenen Schlussfolgerungen.

Bleibt eine angemessene Korrektur aus, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zum Schutz unseres Vereins ergreifen.

Der Vorstand des ATZP

Unser Schreiben an das DÖW

In unserem ausführlichen Schreiben legen wir die beanstandeten Darstellungen, unsere Einwände und die Forderung nach Entfernung beziehungsweise Richtigstellung dar.

Unser Schreiben lesen (öffentliche Fassung, PDF, 9 Seiten)