← Zur Startseite

Öffentliche Stellungnahme · ATZP

Stellungnahme und Schreiben an das DÖW – Mai 2026

Wien,

Zum Schreiben an das DÖW ↓

Stellungnahme als PDF herunterladen

Unsere Stellungnahme

Unsere Kultur zu leben, unsere Herkunft wertzuschätzen und unsere Wurzeln zu bewahren, gehört zu unserem Selbstverständnis. Wer kulturelle Ausdrucksformen aus ihrem Zusammenhang löst, ihren ursprünglichen Sinn verfälscht und daraus politische oder organisatorische Zugehörigkeiten ableitet, liefert damit noch keine wissenschaftlich tragfähige Analyse. Kulturelle Verbundenheit ist kein Beleg für institutionelle Abhängigkeit.

Der wissenschaftliche Anspruch einer Institution ist kein Freibrief für rufschädigende Zuschreibungen. Wissenschaftliche Arbeit verlangt belastbare Quellen, eine sorgfältige Prüfung ihres Zusammenhangs und nachvollziehbare Schlussfolgerungen. Eine Quellenangabe allein beweist noch nicht die Behauptung, die mit ihr begründet werden soll.

Nach unserer Prüfung fehlt den beanstandeten Zuschreibungen gegenüber unserem Verein und unserer Obfrau eine tragfähige Tatsachengrundlage. Insbesondere sehen wir in den angeführten Quellen keinen Nachweis der behaupteten rechtlichen oder organisatorischen Abhängigkeit. Kontakte, Kooperationen und Veranstaltungsteilnahmen belegen für sich genommen keine institutionelle Unterordnung.

Ein konkreter Fehler verdeutlicht die Mängel der Quellenprüfung: Im DÖW-Beitrag werden Aufnahmen einer privaten Hochzeitsfeier als Beleg für eine vom ATZP organisierte Feier zum türkischen Tag der Republik herangezogen. Eine private Feier wird damit zu einer Vereinsveranstaltung anlässlich eines Nationalfeiertags umgedeutet. Eine Nachfrage zum tatsächlichen Anlass hätte diesen Fehler klären können.

Wer bereits den Anlass einer Veranstaltung falsch wiedergibt und daraus politische Zusammenhänge ableitet, muss sich kritische Fragen zur Verlässlichkeit seiner Recherche und seiner Schlussfolgerungen gefallen lassen. Eine solche Darstellung wird dem Anspruch wissenschaftlicher Sorgfalt nicht gerecht.

Die Folgen betreffen reale Menschen: ihren persönlichen und beruflichen Ruf sowie das Vertrauen in ehrenamtliche Arbeit. Auch das DÖW trägt Verantwortung für die Richtigkeit seiner Veröffentlichungen und den Umgang mit begründeten Einwänden.

Wir erwarten eine zeitnahe und öffentlich nachvollziehbare Korrektur der fehlerhaften Angaben sowie eine gründliche Überprüfung der darauf gestützten Schlussfolgerungen. Sollte eine angemessene Korrektur ausbleiben, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zum Schutz unseres Vereins und unserer Obfrau ergreifen. Wir verfolgen die Angelegenheit konsequent weiter.

Der Vorstand des ATZP

Unser Schreiben an das DÖW

In unserem ausführlichen Schreiben legen wir die beanstandeten Darstellungen, unsere Einwände und die Forderung nach Entfernung beziehungsweise Richtigstellung dar.

Unser Schreiben lesen (PDF, 9 Seiten)